Begründung: Mit im Wege des ERV eingebrachten Schriftsatz vom 14.10.2024 beantragte die Betreibende, ihr aufgrund ihrer vollstreckbaren Rückstandsausweise vom 19.3.2024, GZ 001002393973, und vom 10.7.2024, GZ 001004236818, zur Hereinbringung von Kapitalforderungen von EUR 1.330,08 (darin enthalten eine Nebenforderung von EUR 25,32) sowie von EUR 293,25 (darin enthalten eine Nebenforderung von EUR 3,00) die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution nach § 295 EO als Exekutionspak... mehr lesen...