Entscheidungen zu § 221a Abs. 3 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/29 94/14/0094

Die Beschwerdeführerin rechnete mit Schlußrechnung vom 25. November 1993 gegenüber einer Gemeinde verschiedene, der Gemeinde gegenüber erbrachte Leistungen ab. Hinsichtlich der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer in Höhe von rund S 4,5 Mio wurde vereinbart, daß diese im Wege der Überrechnung vom Abgabenkonto der Gemeinde beim Finanzamt A an das Abgabenkonto der Beschwerdeführerin beim Finanzamt B beglichen werde. Die Gemeinde beantragte die Überrechnung jedoch vereinbarungswidr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.11.1994

RS Vwgh 1994/11/29 94/14/0094

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §214 Abs4;BAO §215;BAO §221a Abs3;
Rechtssatz: § 214 Abs 4 BAO bezieht sich lediglich auf GutSCHRIFTEN (Zahlungen und sonstige Gutschriften), wobei zwischen Guthaben und Gutschriften insofern zu unterscheiden ist, als ein Guthaben dann entsteht, wenn die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt. Schon darau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1994

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