Entscheidungen zu § 216 BAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2000/11/8 7Ob184/00k

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Entscheidung | OGH | 08.11.2000

RS OGH 2000/11/8 7Ob184/00k

Norm: BAO §216KO §20 Abs1
Rechtssatz: Eine Aufrechnung eines zufolge Anfechtung rückgebuchten Steuerguthabens mit inzwischen (bis zur Konkurseröffnung) aufgelaufenen Steuerschulden ist nach § 20 Abs 1 KO unzulässig. Von einem - in einem Verfahren gemäß § 216 BAO auszutragenden - Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf einem Abgabenkonto und einem damit verbundenen Eingriff in die Kompetenz der zuständigen Verwaltungsbehörde kann keine Rede... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.2000

RS OGH 2000/11/8 7Ob184/00k

Norm: BAO §215BAO §216BAO §239 Abs1
Rechtssatz: Ein Guthaben entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt, wenn somit auf ein und demselben Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabenpflichtigen besteht (vgl VwGH 29. 11. 1994, 94/14/0094; VwGH 5. 7. 1999, 99/16/0115). Entscheidungstexte 7 Ob 184/00k ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.2000

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