Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs4; VwGG §42 Abs2 Z1; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Index: E1ME3R E02202000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Insolvenzordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz59/04 EU - EWR
Norm: 12010M019 EUV Art19 Abs1;31992R2913 ZK 1992 Art244;31992R2913 ZK 1992 Art245;61999CJ0001 Kofisa VORAB; BAO §212a Abs4; BAO §230 Abs6; IO §181; IO §70 Abs1; VwGG §30 Abs2;ZollRDG 1994 §108;ZollRDG 1994 §2 Abs1;ZollRDG 1994 §85c Abs8; BAO § 212a heute ... mehr lesen...
Index: E1ME3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz59/04 EU - EWR
Norm: 12010M004 EUV Art4 Abs3;31992R2913 ZK 1992 Art244;31992R2913 ZK 1992 Art245; AbgEO §53; AbgEO §54; BAO §212a Abs4; BAO §230 Abs6;ZollRDG 1994 §2 Abs1; AbgEO § 53 heute AbgEO § 53 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2... mehr lesen...
Der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer gegen den Umsatzsteuerbescheid 2002 eine Berufung erhoben hatte, welche das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Juli 2003 erledigt hatte, worauf der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 1. August 2003 einen Vorlageantrag eingebracht hatte. Mit Bescheid vom 24. Juli 2003 hatte das Finanzamt einen vom Beschwerdeführer mit der Berufung gegen den Ums... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §276;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Auch im Fall einer Bewilligung der beantragten Aussetzung der Einhebung durch die belangte Behörde wäre von der Abgabenbehörde erster Instanz zufolge der im Beschwerdefall in der Hauptsache erlassenen Berufungsvorentscheidung gleichzeitig der Ablauf der Aussetzung zu verfügen g... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt, hatte die Beschwerdeführerin gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999 eine Berufung erhoben, welche das Finanzamt mit Bescheid vom 22. Februar 2002 zurückgewiesen hatte, wogegen die Beschwerdeführerin eine Berufung erhob, die noch unerledigt ist. Gleichzeitig mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999 zurück... mehr lesen...