Entscheidungen zu § 212a Abs. 4 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE Vwgh Beschluss 2026/1/26 Ra 2023/13/0070

1 Mit Schriftsatz vom 18. März 2021 erhob der Revisionswerber Beschwerde gegen näher bezeichnete Abgabenbescheide des Finanzamts und beantragte die Aussetzung der Einhebung der in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge gemäß § 212a BAO iHv insgesamt € 868.963,32. Mit Schriftsatz vom 18. März 2021 erhob der Revisionswerber Beschwerde gegen näher bezeichnete Abgabenbescheide des Finanzamts und beantragte die Aussetzung der Einhebung der in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge gemä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.01.2026

TE Vwgh Erkenntnis 2016/5/18 2013/17/0184

1 Mit Bescheid vom 5. Oktober 1981 schrieb der Bürgermeister der beschwerdeführenden Stadtgemeinde der mitbeteiligten Partei, einer gemeinnützigen Wohngenossenschaft, für ein näher genanntes Grundstück Vorauszahlungen (auf der Grundlage von 64,28 Bewertungspunkten) auf den Interessentenbeitrag vor. 2 Mit Bescheid vom 5. April 2012 schrieb der Bürgermeister der beschwerdeführenden Stadtgemeinde der mitbeteiligten Partei als Miteigentümerin dieser Liegenschaft "weitere Vorausz... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.05.2016

RS Vwgh 2016/5/18 2013/17/0184

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs4; VwGG §42 Abs2 Z1; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert du... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.2016

TE Vwgh Beschluss 2016/5/11 Ra 2016/16/0019

1 Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 11.05.2016

TE Vwgh Beschluss 2012/9/27 2012/16/0109

Den Beschwerden und den dieser in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheiden ist Folgendes zu entnehmen: Mit zwei Bescheiden vom 29. Oktober 2007 setzte das Zollamt Innsbruck gegenüber dem Beschwerdeführer Tabaksteuer und Säumniszuschläge in jeweils näher angeführter Höhe fest. Die dagegen erhobenen Berufungen wies das Zollamt Innsbruck mit Berufungsvorentscheidungen vom 10. Dezember 2008 als unbegründet ab. Mit Schriftsatz vom 14. Jänner 2009 erhob der Beschwerdeführer dageg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.09.2012

RS Vwgh 2011/8/8 AW 2011/16/0052

Index: E1ME3R E02202000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Insolvenzordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz59/04 EU - EWR
Norm: 12010M019 EUV Art19 Abs1;31992R2913 ZK 1992 Art244;31992R2913 ZK 1992 Art245;61999CJ0001 Kofisa VORAB; BAO §212a Abs4; BAO §230 Abs6; IO §181; IO §70 Abs1; VwGG §30 Abs2;ZollRDG 1994 §108;ZollRDG 1994 §2 Abs1;ZollRDG 1994 §85c Abs8; BAO § 212a heute ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.08.2011

TE Vwgh Beschluss 2011/8/8 AW 2011/16/0052

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers der Beschwerde die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.08.2011

RS Vwgh 2011/2/11 AW 2011/16/0009

Index: E1ME3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz59/04 EU - EWR
Norm: 12010M004 EUV Art4 Abs3;31992R2913 ZK 1992 Art244;31992R2913 ZK 1992 Art245; AbgEO §53; AbgEO §54; BAO §212a Abs4; BAO §230 Abs6;ZollRDG 1994 §2 Abs1; AbgEO § 53 heute AbgEO § 53 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.02.2011

TE Vwgh Beschluss 2011/2/11 AW 2011/16/0009

Grundbuch P Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug der angefochtenen Bescheide hinaus - soweit sie nicht schon erfolgt sind - vorerst nicht stattzufinden haben und als eine Lohnpfändung (§§ 53ff AbgEO) zu unterbleiben hat. hinaus - soweit sie nicht schon erfolgt sind - vorerst nicht stattzufinden haben und als eine Lohnpfändung (Paragraphen 53 f, f, AbgEO) zu unterbleiben hat. Begründung: Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers der Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 11.02.2011

TE Vwgh Beschluss 2003/12/17 2003/13/0129

Der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer gegen den Umsatzsteuerbescheid 2002 eine Berufung erhoben hatte, welche das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Juli 2003 erledigt hatte, worauf der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 1. August 2003 einen Vorlageantrag eingebracht hatte. Mit Bescheid vom 24. Juli 2003 hatte das Finanzamt einen vom Beschwerdeführer mit der Berufung gegen den Ums... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.12.2003

RS Vwgh 2003/12/17 2003/13/0129

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §276;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Auch im Fall einer Bewilligung der beantragten Aussetzung der Einhebung durch die belangte Behörde wäre von der Abgabenbehörde erster Instanz zufolge der im Beschwerdefall in der Hauptsache erlassenen Berufungsvorentscheidung gleichzeitig der Ablauf der Aussetzung zu verfügen g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.2003

TE Vwgh Beschluss 2002/11/28 2002/13/0203

Wie sich aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt, hatte die Beschwerdeführerin gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999 eine Berufung erhoben, welche das Finanzamt mit Bescheid vom 22. Februar 2002 zurückgewiesen hatte, wogegen die Beschwerdeführerin eine Berufung erhob, die noch unerledigt ist. Gleichzeitig mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999 zurück... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.11.2002

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