Entscheidungen zu § 212 Abs. 1 BAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1996/3/5 14Os80/95

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kurt K***** im Sinne des angeführten Anklagevorwurfes des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kurt K***** im Sinne des angeführten Anklagevorwurfes des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG schuldig erkannt. Nach den Urteilsfeststellungen begab sich der Angeklagte als Geschäftsführer der "I****... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.03.1996

TE OGH 1987/10/20 15Os126/87

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter F*** von der Anklage, er habe "Ende 1983" (ersichtlich gemeint: bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1983) in Paternion vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichterklärung von Betriebseinnahmen eine Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, und zwar der von ihm zu entrichtenden Umsatzsteuer, um 1,650.274 S bewirkt und hiedurch das (Finanz-) Ve... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.10.1987

RS OGH 1996/3/5 15Os126/87, 14Os80/95

Norm: BAO §212 Abs1 BAO §230 Abs3 BAO §230 Abs4 FinStrG §29 Abs2 BAO § 212 heute BAO § 212 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 BAO § 212 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BA... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1987

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