Entscheidungsgründe: I. 1. Das Finanzamt Linz erließ an die bf. Gesellschaft einen Vermögenssteuerbescheid zum 1. Jänner 1977, mit dem die Vermögensteuer in Höhe von 10000 S festgesetzt wurde. Diesem Bescheid zufolge bestand insbesondere eine Vierteljahresfälligkeit von 2500 S am 10. August 1977. Die Belastung des Abgabenkontos der Bf. mit diesem Betrag am Fälligkeitstag ergab (im Hinblick auf ein bestehendes Guthaben von 435,38 S) eine Zahllast von 2064,62 S, die Buchung einer... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz BAO §211 Abs1 litb BAO §211 Abs1 litd B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 ... mehr lesen...