Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde des Mag. xxx, wohnhaft xxx xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Gemeindevorstand der Gemeinde xxx vom 24.08.2020, Zahl: xxx, betreffend die Vorschreibung der Zweitwohnsitzabgabe für die Jahre 2013 bis 2018 gemäß § 2a Bundesabgabenordnung iVm § 297 Bundesabgabenordnung zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde des Ma... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid der Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung vom 23.10.2013, Zahl: LABG-00073644 01/3A/2013, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO, wird der Beschwerde stattgegeben und der angefochtene Bescheid Gemäß Paragraph 279, Absatz eins, Bundesabgabenordnung – BAO, wird der Beschw... mehr lesen...