Entscheidungen zu § 188 Abs. 2 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2004/7/7 2000/13/0015

Der Beschwerdeführer brachte am 28. Jänner 1991 Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen für die Jahre 1989 und 1990 ein, in denen er Umsätze und Einkünfte aus einer Tabaktrafik auswies. Zusätzlich zu diesen Steuererklärungen legte der Beschwerdeführer für das Jahr 1990 eine Erklärung für Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften), in der ein Veräußerungsgewinn ausgewiesen war, an dem der Beschwerdeführer sowie seine beiden Söhne zu je einem Drittel Anteil hatten. E... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.07.2004

RS Vwgh 2004/7/7 2000/13/0015

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §188 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 188 Abs. 1 BAO werden u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Wie aus Abs. 2 dieser Gesetzesstelle folgt, setzt die Erlassung eines Feststellungsbescheides voraus, dass "gemeinschaftliche Einkünfte" vorliegen. Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2004

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/29 94/13/0046

Die Erstbeschwerdeführerin schloß am 29. Dezember 1989 mit dem Drittbeschwerdeführer einen "Vertrag über die Errichtung einer atypischen stillen Gesellschaft" folgenden Inhalts ab: "§ 1 Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter: Die atypische stille Gesellschaft wird mit 19.12.1989 errichtet. Der stille Gesellschafter ist somit ab 29.12.1989 gemäß den Bestimmungen des § 2 am Gewinn und Verlust der M beteiligt. Der stille Gesellschafter ist schuldrechtlich auch am Vermögen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.05.1996

RS Vwgh 1996/5/29 94/13/0046

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1 litb;BAO §188 Abs2;
Rechtssatz: Die Erlassung eines Feststellungsbescheides iSd § 188 BAO setzt voraus, daß "gemeinschaftliche Einkünfte" vorliegen. Entscheidend ist, daß eine zur Gemeinschaftlichkeit führende Verbundenheit bezüglich der Einkünfte besteht. Geboten ist dabei allein ein gemeinschaftsrechtliches, gesellschaftsrechtliches oder s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1996

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