Entscheidungen zu § 173 Abs. 2 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/24 91/13/0198

An der beschwerdeführenden GmbH waren mit Wirkung ab 30. Jänner 1981 unter anderem die T. GmbH sowie Ing. Karl F. mit Gesellschaftsanteilen von je S 150.000,-- - bei einem Stammkapital von S 500.000,-- - beteiligt. Ab dem Jahre 1982 waren an der beschwerdeführenden GmbH die T. GmbH (Gesellschaftsanteile S 150.000,--), Ing. Karl F. (S 150.000,--), dessen Ehegattin Huberta F. (S 100.000,--) und deren Sohn Karl F. jun. (S 100.000,--) beteiligt. Zu Geschäftsführern waren Ing. H., Ing. R.,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.02.1993

RS Vwgh 1993/2/24 91/13/0198

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §173 Abs2;
Rechtssatz: Die Vorführung eines Zeugen, der seiner Vorladung nicht Folge leistet, ist im Abgabenverfahren nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991130198.X04 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 16.02.2011 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1993

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