Entscheidungen zu § 143 BAO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1991/10/16 B663/90

Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Beschwerdeführer ist Zivilingenieur für Bauwesen. Im Zuge einer in seiner Kanzlei nach den Vorschriften der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. 194/1961, in der maßgeblichen Fassung, durchgeführten, den Zeitraum von 1982 bis 1984 betreffenden Betriebsprüfung richtete das Finanzamt für den I. Wiener Gemeindebezirk an ihn wiederholt die Aufforderung, "alle Buchhaltungsunterlagen samt Belegen und sonstigen Unterlagen im Original für die Jahre 1982 bis 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 16.10.1991

RS Vfgh 1991/10/16 B663/90

Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktMRK Art8 Abs2DSG §1 Abs2ZiviltechnikerG §5 Abs1 litgZiviltechnikerG §18BAO §119BAO §143BAO §171 Abs2
Leitsatz: Keine willkürliche Verhängung einer Zwangsstrafe über einen Ziviltechniker durch eine Abgabenbehörde zur Durchsetzung der Auskunftserteilung bezüglich abgabenbezogener Daten; keine absolute Verschwiegenheitspflicht der Ziviltechniker; keine verfassungswi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 16.10.1991

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