Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde der xxx GmbH, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid der Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung vom xxx, Zahl: xxx, Gegenstand: xxx, womit die Motorbootabgabe in Höhe von EUR 490,-- für das Fahrzeug mit der gewerblichen Zulassungsnummer xxx, namens xxx, mit der Antriebsenergie Elektro, Antriebsleistung: 49,00 kW, für das Abgabenjahr 2014, festgeset... mehr lesen...