Begründung: I. 1. Das Finanzamt für den I. Wiener Gemeindebezirk richtete mit Schreiben vom 28. Juni 1989 an den Beschwerdeführer eine Aufforderung folgenden Wortlauts: römisch eins. 1. Das Finanzamt für den römisch eins. Wiener Gemeindebezirk richtete mit Schreiben vom 28. Juni 1989 an den Beschwerdeführer eine Aufforderung folgenden Wortlauts: "Da bis dato unter Hinweis auf die berufliche Verschwiegenheitspflicht als Angehöriger des Berufsstandes der Ziviltechnike... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid BAO §111 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidcharakter der
angefochtenen Androhung einer Zwangsstrafe iSd §111 Abs2 BAO
Rechtssatz:
Die im §111 Abs2 BAO vorgesehene Androhung der Zwangsstrafe ist kein Bescheid, da mit einer solchen Erledigung weder e... mehr lesen...