Mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 27. September 1954 wurde dem von der Beschwerdeführerin erhobenen Anspruch auf Witwenrente nach dem am 6. Jänner 1941 verstorbenen Ehegatten gemäß § 34 KOVG im wesentlichen mit der Begründung: nicht stattgegeben, dass der Tod des Vorgenannten die Folge eines Verkehrsunfalles und nicht die mittelbare oder unmittelbare Folge einer Dienstbeschädigung gewesen sei. Gegen diesen Bescheid brachte die Be... mehr lesen...