IM NAMEN DER REPUBLIK Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien hat durch sein Mitglied Mag. Zotter über die Beschwerde der Frau Jasmin G. gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 40, Sozialzentrum für den 1., 2. und 8. Bezirk, vom 16.9.2013, Zl. SH/2013/657366-001, betreffend Rückerstattung von zu Unrecht empfangenen Leistungen der Mindestsicherung nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG), zu Recht erkannt: I. römisch eins. Die Beschwerde w... mehr lesen...