IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Kienast über die Beschwerde des Herrn Dr. A. B., vertreten durch Rechtsanwälte, gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 2, Personalservice, vom 20.10.2020, Zl. MA 2/… B, betreffend Feststellung der besoldungsrechtlichen Stellung nach der Wiener Dienstordnung 1994 zu Recht: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. römisch eins. ... mehr lesen...