Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien vom 27.03.2019, Zl. VGW-171/092/2130/2019-10, wurde der Beschwerdeführer wegen dauernder Dienstunfähigkeit seines Amtes als Richter des Verwaltungsgerichts XXXX enthoben und es wurde ausgesprochen, dass die Amtsenthebung als Ruhestandsversetzung gilt. Dieses Erkenntnis hob der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 27.02.2020, E 3442/2019, auf. 1. Mit Erken... mehr lesen...