IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die RichterInnen Mag. Hornschall als Vorsitzende, Mag. Viti als Berichterin, Mag. Kasper als Beisitzer sowie Herrn Mag. Hassfurther und Frau Sigmund als fachkundige LaienrichterInnen über die Beschwerde des Herrn G. vom 13.11.2016 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 17.10.2016, Zl. MA 2/710702 B, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. römisch ein... mehr lesen...