Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX (in der Folge BF) war bis Ende XXXX als Abteilungsleiter im XXXX tätig. Mit Bescheid vom 30.12.1994 wurde dem BF mit Wirksamkeit vom XXXX bis zum XXXX für die Dauer der Funktion als Richter beim XXXX (XXXX) gemäß § 75 Abs. 1 BDG 1979 in der damals geltenden Fassung ein Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge gewährt. In weiterer Folge wurde der BF mit Wirksamkeit vom 1. Herr römisch 40 (in der Folge BF) war... mehr lesen...