Begründung: Die Klägerin (vormals Firma W***** Gesellschaft mbH) erwarb mit Baurechtsvertrag vom 27./31. 10. 1989 von der Beklagten das Baurecht an den Grundstücken 132/2 und 297/10 GB ***** auf die Dauer von 80 Jahren, das ist bis 31. 12. 2069. Für dieses Baurecht wurde die Baurechtseinlage EZ ***** eröffnet. Ob dieser Baurechtseinlage ist unter CLN 2 das Vorkaufsrecht gemäß Punkt IX. des Baurechtsvertrages für die Beklagte einverleibt. Die genannte Vertragsbestimmung hat folg... mehr lesen...