Norm: GesAusG §3 Abs3GmbHG §41
Rechtssatz: Liegt ein Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 3 Abs 3 GesAusG nicht vor, weil bei einer aufsichtsratspflichtigen GmbH kein Aufsichtsrat eingerichtet ist, so berechtigt dies den nach dem GesAusG ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafter zur Beschlussanfechtung gemäß § 41 GmbHG. Entscheidungstexte 6 Ob 209/18f Entscheidungstext OGH 25.04.2019 6... mehr lesen...