Entscheidungen zu § 32 Abs. 2 BUAG

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RS UVS Oberösterreich 1993/12/02 VwSen-200269/10/Kl/Rd

Rechtssatz: Ausdrückliche Parteistellung zugunsten der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse inkludiert auch deren Berufungsrecht, sodaß die Frist des § 51 Abs. 7 VStG nicht zum Tragen kommt. Nachträgliche Eröffnung eines Konkurses stellt keinen Notstand iSd § 6 VStG dar. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 02.12.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/12/02 VwSen-220269/10/Kl/Rd

Rechtssatz: Ausdrückliche Parteistellung zugunsten der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse inkludiert auch deren Berufungsrecht, sodaß die Frist des § 51 Abs. 7 VStG nicht zum Tragen kommt. Nachträgliche Eröffnung eines Konkurses stellt keinen Notstand iSd § 6 VStG dar. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 02.12.1993

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