Norm: BUAG §13c Abs1 BUAG §13c Abs4 BUAG §13c Abs7 BUAG § 13c heute BUAG § 13c gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 BUAG § 13c gültig von 01.04.2021 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2021 BUAG § 13c gül... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 15.10.1979 bis zu seiner am 18.3.1994 erfolgten Entlassung bei den beklagten Parteien als Bauarbeiter, zuletzt als Vorarbeiter, beschäftigt. Die Entlassung erfolgte wegen eines dem Kläger zum Vorwurf gemachten Diebstahls von Fliesen auf einer Baustelle, wobei der Kläger diese Fliesen in einem von ihm benützten (gemieteten) Kellerabteil der beklagten Partei verarbeitete. Der Kläger begehrt mit dem Vorbringen, die Entlassung sei zu Unrec... mehr lesen...