Entscheidungsgründe: Die beklagte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse hat am 29.11.1993 ua Urlaubsentgelte, welche für bei der nachmaligen Gemeinschuldnerin beschäftigte Bauarbeiter bestimmt waren, in Höhe von S 71.205 auf ein Treuhandkonto der nachmaligen Gemeinschuldnerin überwiesen. Die Bank hat auf Ersuchen der nachmaligen Gemeinschuldnerin am 3.12.1993 den überwiesenen Betrag auf das Geschäftskonto der Gemeinschuldnerin umgebucht, wo er den bestehenden Debetsaldo v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der prot. Firma Techn.Rat Bruno B***, Baumeister KG, wurde am 11.August 1986 das Ausgleichsverfahren eröffnet: Der Kläger wurde zum Ausgleichsverwalter bestellt. Mit Beschluß vom 15.September 1987 wurde das Ausgleichsverfahren aufgehoben und auf die Überwachung durch den Kläger als Sachwalter der Gläubiger, dem die Ausgleichsschuldnerin ihr gesamtes Vermögen unwiderruflich zur Verwaltung und Verwertung übertragen hat, gemäß § 59 AO hingewi... mehr lesen...
Norm: BUAG §12 Abs3KO §48 Abs1KO §49 BUAG § 12 heute BUAG § 12 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 BUAG § 12 gültig von 01.03.1992 bis 31.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: AO §23 BUAG §12 Abs3IRÄG ArtXI §7 Z1 litb AO § 23 gültig von 01.05.1999 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 23 gültig von 01.10.1997 bis 30.04.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/1997 AO § 23 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 153/1... mehr lesen...