Norm: BUAG §10 Abs3IESG §1 Abs3 Z5
Rechtssatz: Ansprüche von Arbeitnehmern auf Urlaubsabfindung nach dem BUAG sind von der Sicherung durch das IESG ausgeschlossen, besteht doch der Anspruch der Arbeitnehmer hier nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Entscheidungstexte 8 ObS 82/01v Entscheidungstext OGH 16.08.2001 8 ObS 82/01v ... mehr lesen...