Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde "über den Ersatz der Kosten, die von der [Beschwerdeführerin] für die Bereitstellung der Einrichtungen, die für die Übermittlung von Daten gemäß § 94 Abs 4 TKG 2003 erforderlich sind und ausschließlich in Umsetzung der Datensicherheitsverordnung (DSVO) BGBl II Nr. 402/2011 aufgewendet wurden" wie folgt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde "über den Ersatz der Kosten, die von der [Beschwerdeführerin] für die Bereitstellung der Einrichtungen, die für die Übermittlung von Daten gemäß § 94 Abs 4 TKG 2003 erforderlich sind und ausschließlich in Umsetzung der Datensicherheitsverordnung (DSVO) BGBl II Nr. 402/2011 aufgewendet wurden" wie folgt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschie... mehr lesen...