Norm: StGG Art10aStPO §149a Abs1 Z1 litbTKG 2003 §93 Abs1TKG 2003 §92 Abs3 Z3TKG 2003 §103 Abs4
Rechtssatz: Stammdaten unterliegen nicht dem im Art 10a StGG verankerten Grundrecht des Kommunikationsgeheimnisses (§ 93 Abs 1 Satz 1 TKG 2003 e contrario). Selbst bei dynamischen IP-Adressen erfordert die Übermittlung der zugehörigen Stammdaten an ein rite ermittelndes Gericht - der das Grundrecht auf Datenschutz nicht entgegensteht (§ 7 Abs 2 DSG) ... mehr lesen...