Norm: TKG §87 Abs3 Z1TKG §87 Abs3 Z5TKG §88MRK Art8 II4
Rechtssatz: Der Arbeitgeber ist auch dann nicht als Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsdienstes und damit als Normadressat des § 88 Abs 2 TKG anzusehen, wenn er den Dienstnehmern das Führen privater Telefongespräche auf seiner Telefonanlage - sei es auch gegen Entgelt - gestattet. Das jedermann verpflichtende Fernmeldegeheimnis des § 88 Abs 3 TKG umfasst - im Gegensatz zu § 88 ... mehr lesen...
Norm: DSG §1DSG §3FG §28FG §32MRK Art8 II1StGG Art10aStPO §149aTKG §87 Abs3 Z5TKG §93
Rechtssatz: Die hier relevanten Vermittlungsdaten (§§ 28 Z 3, 32 FG) betreffen die von der Post- und Telegraphenverwaltung als Betreiber des Fernmeldedienstes (§ 28 Z 1 FG) auf einem Datenträger (grundsätzlich nur zu Verrechnungszwecken für maximal drei Jahre) festgehaltenen Angaben über personenbezogene Daten (im Sinne des § 3 Z 1 DSG), die verfassungsrechtli... mehr lesen...