Entscheidungen zu § 83 Abs. 7 TKG 2003

Verwaltungsgerichtshof

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2001/11/14 2001/03/0218

Auf Grund der Beschwerde und des dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit dem angefochtenen, in letzter Instanz ergangenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, am 5. April 2000 um ca. 14.00 Uhr an dem näher angeführten Ort den Organen "der Fernmeldebehörde das Betreten von Räumen, in denen Telekommunikationsanlagen zu vermuten waren - zum Zweck der Überprüfung dieser Anlagen - nicht ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.11.2001

RS Vwgh 2001/11/14 2001/03/0218

Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §83 Abs7;
Rechtssatz: § 83 Abs. 7 Telekommunikationsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 100/1997 (TKG), bezieht sich ausschließlich auf bewilligte Funkanlagen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001030218.X06 Im RIS seit 17.01.2002 Zuletzt aktualisiert am 22.07.2009 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.2001

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten