Norm: KartG §35TKG §24TKG §63
Rechtssatz: - Eine vorzeitige Vertragskündigung seitens des marktbeherrschenden Unternehmens stellt dann keinen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gemäß §35KartG dar, wenn der Vertragspartner bei Vertragsabschluss wichtige Umstände arglistig verschwiegen hat. - Die Sperre von ISDN-Anschlüssen, welche auch den Universaldienst gem. §24 TKG umfassen, ist gemäß §63TKG unzulässig, wenn der Teilnehmer aussch... mehr lesen...