Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG I.1. Mangels Zustandekommens einer Vereinbarung zwischen der XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) und der XXXX (im Folgenden: „mitbeteiligte Partei“) über ein Leitungsrecht an öffentlichem Gut nach § 5 Abs. 3 TKG 2003 hinsichtlich des Grundstückes XXXX beantragte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom XXXX (Übermittlung des Antrages am XXXX ) gemäß § 6 Abs. 3 TKG 2003 bei der Telekom-Control-Kommission (im Folgenden: „belangte Behörde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid des Fernmeldebüros für Steiermark und Kärnten vom 17.11.2009, GZ BMVIT-636.550/0002-III/FBG/2009, wurde festgestellt, dass die XXXX als Rechtsnachfolgerin des XXXX seit 22.05.1986 Inhaberin eines von diesem begründeten Leitungsrechtes auf der Liegenschaft "XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin) und als solche gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 TKG 2003 idF BGBl. I Nr. 65/2009 "zur Erhaltung dieser Kommunikationslinie ... mehr lesen...