Entscheidungen zu § 133 Abs. 4 TKG 2003

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2014/12/4 2013/03/0149

Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 55 Abs 1 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr 70/2003 idF BGBl I Nr 96/2013 (TKG 2003), der beschwerdeführenden Partei sowie den mitbeteiligten Parteien Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 900 MHz und 1800 MHz zugeteilt. Zugleich hat die belangte Behörde das jeweils zu entrichtende Frequenznutzungsentgelt gemäß § 55 Abs 1 TKG 2003 festgesetzt und gemäß § 76 AVG iVm § 55 Abs 11 TKG 2003 die Barauslagen bestimmt. Der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.12.2014

RS Vwgh 2014/12/4 2013/03/0149

Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §49a;TKG 2003 §133 Abs4;TKG 2003 §133 Abs6;
Rechtssatz: Aus der Übergangsbestimmung des § 133 Abs. 4 und Abs. 6 TKG 2003 wird deutlich, dass erfolgte Frequenzzuteilungen - auch solche, die in einem auf Wettbewerb beruhenden Auswahlverfahren (wie insbesondere einer Versteigerung, die den Frequenzzuteilungen zugrunde lag) erfolgten - durch die Änderung des Rechtsrahmens unb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.12.2014

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