IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Christian Hengl über die Beschwerde des K M, Adresse, gegen das Straferkenntnis des Fernmeldebüros für Tirol und Vorarlberg vom 12.8.2013, ****, wegen zweier Übertretungen nach dem Telekommunikationsgesetz, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insofern Folge gegeben, als die über den Beschwerdeführer verhängten Geldstrafen in ... mehr lesen...