Entscheidungen zu § 107 Abs. 3 TKG 2003

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2007/3/20 4Ob221/06p

Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine nach § 29 KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Klägerin, eine nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach Paragraphen 28, Absatz eins und 28 a KSchG geltend. Die Beklagte betreibt ein Kreditunternehmen im Sinn des Bankwesengesetzes. Sie ist Unternehmerin im Sinn des § 1 KSchG und tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in geschäft... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.03.2007

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