Entscheidungsgründe: Das Amt der Wiener Landesregierung, MA 50, hat dem Erstkläger gemäß § 12 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989 LGBl Nr 18/89) zur Errichtung eines Eigenheimes mit einer Wohnung auf der ihm gehörenden Liegenschaft EZ 923 KG L***** = W*****, H*****steig *****, bestehend aus den Grundstücken Nr. ***** und ***** ein Darlehen im Betrag von S 600.000,-- gewährt und ausbezahlt. Vertragsgemäß wurde im Grundbuch ob der genannten Li... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B3ABGB §364c D3WWFSG §6 Abs6
Rechtssatz: Die Weigerung des verbotsberechtigten fördernden Landes, der Übertragung des Eigentums am geförderten Objekt auf die Kinder des Darlehensnehmers zuzustimmen, ist nicht rechtsmißbräuchlich, wenn letzterer nicht beweisen kann, daß seine Kinder die Förderungsrichtlinien erfüllen. Entscheidungstexte 7 Ob 136/98w Entscheidungstext ... mehr lesen...