IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Christian Visinteiner über die Beschwerde des Herrn A B, Adresse, S, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft T vom 05.01.2015, Zl ***/2015-MPA, betreffend die Anordnung der Absolvierung der fehlenden Stufen der zweiten Ausbildungsphase, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 1. Gemäß Pa... mehr lesen...