Entscheidungen zu § 40 Abs. 1 FSG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/27 99/11/0017

Mit mündlich verkündetem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg wurde dem Beschwerdeführer eine bis 11. Juli 2000 befristete Lenkerberechtigung der Kraftfahrzeugen der Gruppen A, B und F erteilt. Der Bescheid enthielt u.a. die Auflage, jährlich einen Augenarztbefund vorzulegen. Am 20. August 1997 wurde dem Beschwerdeführer der Führerschein ausgefolgt. Der befristeten Erteilung der Lenkerberechtigung lag das amtsärztliche Gutachten vom 20. August 1997 zugrunde, in dem der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1999

RS Vwgh 1999/5/27 99/11/0017

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §40 Abs1;FSG 1997 §8;KDV 1967 §35 Abs5;KFG 1967 §73 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 40 Abs 1 FSG 1997 folgt, dass die nach den Bestimmungen des KFG und der KDV erteilten Lenkerberechtigungen unberührt bleiben, dh sie bleiben bestehen, selbst wenn der Besitzer der Lenkerberechtigung die Voraussetzungen für die Ertei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1999

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