IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Fritz über die Beschwerde des (1956 geborenen) Herrn Dr. W. T., vertreten durch Rechtsanwälte GmbH, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 15.01.2016, Zl. E/13734/VA/15, betreffend Abweisung von Anträgen gemäß § 39 Abs. 3 FSG auf Wiederausfolgung des Führerscheines, zu Recht erkannt: Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Fritz über die Beschwerde des (... mehr lesen...