Rechtssatz: Wird ein Fahrzeug mittels Zugseil (Schleppseil) an ein anderes Kraftfahrzeug angehängt, so begründet allein die Zulassungsbesitzereigenschaft ? ein Lenken wurde nicht festgestellt ? die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit nach §§ 1 Abs. 3, 37 Abs. 2 Führerscheingesetz nicht. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Fahrzeug, abgeschlepptes Fahrzeug, Führerschein, mangelnder Führerscheinbesitz, Zulassungsbesitzer, Lenkereigenschaft mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten im Punkt 1. vorgeworfen, er habe am 5.10.1999 um 18.40 Uhr in D auf der Lstraße, auf Höhe der ÖMV-Tankstelle F, in Fahrtrichtung L den PKW mit dem Kennzeichen XXX ohne gültige Lenkberechtigung für die Klasse, in die das Kraftfahrzeug fällt, gelenkt, da ihm mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 1.9.1999, zugestellt am 10.9.1999, die Lenkberechtigung auf die Dauer von 12 Monaten entzogen worden sei. Die Bezirksha... mehr lesen...