Entscheidungen zu § 37 Abs. 2 FSG

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RS UVS Kärnten 2005/05/10 KUVS-K2-442/4/2005

Rechtssatz: Wird ein Fahrzeug mittels Zugseil (Schleppseil) an ein anderes Kraftfahrzeug angehängt, so begründet allein die Zulassungsbesitzereigenschaft ? ein Lenken wurde nicht festgestellt ? die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit nach §§ 1 Abs. 3, 37 Abs. 2 Führerscheingesetz nicht. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Fahrzeug, abgeschlepptes Fahrzeug, Führerschein, mangelnder Führerscheinbesitz, Zulassungsbesitzer, Lenkereigenschaft mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.05.2005

TE Uvs Bescheid 2000/9/20 1-0127/00

1.       Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten im Punkt 1. vorgeworfen, er habe am 5.10.1999 um 18.40 Uhr in D auf der Lstraße, auf Höhe der ÖMV-Tankstelle F, in Fahrtrichtung L den PKW mit dem Kennzeichen XXX ohne gültige Lenkberechtigung für die Klasse, in die das Kraftfahrzeug fällt, gelenkt, da ihm mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 1.9.1999, zugestellt am 10.9.1999, die Lenkberechtigung auf die Dauer von 12 Monaten entzogen worden sei. Die Bezirksha... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 20.09.2000

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