Entscheidungen zu § 37 Abs. 2 FSG

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RS UVS Kärnten 2005/05/10 KUVS-K2-442/4/2005

Rechtssatz: Wird ein Fahrzeug mittels Zugseil (Schleppseil) an ein anderes Kraftfahrzeug angehängt, so begründet allein die Zulassungsbesitzereigenschaft ? ein Lenken wurde nicht festgestellt ? die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit nach §§ 1 Abs. 3, 37 Abs. 2 Führerscheingesetz nicht. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Fahrzeug, abgeschlepptes Fahrzeug, Führerschein, mangelnder Führerscheinbesitz, Zulassungsbesitzer, Lenkereigenschaft mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.05.2005

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