IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Dr. Martina Strele über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft XY vom 10.09.2015, GZ *** nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Dr. Rudolf Rieser über die Beschwerde des Herrn A A, geb am xx.xx.xxxx, zurzeit aufhältig in der Justizanstalt Innsbruck, Adresse, 6020 Innsbruck, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 11.08.2014, Zl VK-***-2014, Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Dr. Rudolf Rieser über die Beschwerde des Herrn A A, geb am xx.xx.xxxx, zurzeit aufhältig in der ... mehr lesen...