Entscheidungen zu § 35 FSG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/27 99/11/0133

Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Dem Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 16. Juli 1997 die Lenkerberechtigung vorübergehend für die Dauer von 15 Monaten entzogen. Dieser Entziehung lag die Sachverhaltsannahme zugrunde, dass der Beschwerdeführer am 5. März 1997 als Lenker eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1999

RS Vwgh 1999/5/27 99/11/0133

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs1;FSG 1997 §35;FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967 §123;VwRallg;
Rechtssatz: Der Antrag auf Wiederaufnahme unterliegt jenen Verfahrensvorschriften, die bei der Erlassung des Bescheides, mit dem das Verfahren, dessen Wiederaufnahme angestrebt wird, abgeschlossen wurde, anzuwenden waren (Hinweis B 9.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1999

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