Entscheidungen zu § 3 Abs. 2 FSG

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RS UVS Kärnten 2012/12/21 KUVS-K3-1346-1347/8/2012

Rechtssatz: Die Führerscheinrichtlinie bezweckt die Verhinderung der mehrfachen Erteilung von Lenkberechtigungen und die Vermeidung des Besitzes von mehreren Führerscheinen im Gebiet des EWR und dient auch deren Art. 8 Abs. 4 dem Ziel der Richtlinie, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Das FSG bezweckt die Umsetzung der Führerscheinrichtlinie, wobei eine Zusammenschau der §§ 1 Abs. 4 und 3 Abs. 2 FSG zum Ergebnis führt, dass die eingangs gestellte Frage, ob eine nach vollstreck... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.12.2012

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