Im Zuge eines Berufungsverfahrens wegen Entziehung der Lenkberechtigung für die Klasse B erfolgte am 16. Oktober 2002 eine verkehrspsychologische Untersuchung des Beschwerdeführers beim Kuratorium für Verkehrssicherheit in Innsbruck. Nach der "Zusammenfassung der Befunde/Gutachten" zeige die verkehrspsychologische Untersuchung beim Beschwerdeführer insgesamt stärker verminderte und verringerte kraftfahrspezifische Leistungsfunktionen (visuelle Strukturierungsfähigkeit, Überblicksgewin... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See entzog mit Bescheid vom 14. Mai 2002 der Beschwerdeführerin wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges die Lenkberechtigung für Fahrzeuge der Klasse B auf die Dauer der ärztlich festgestellten gesundheitlichen Nichteignung (Spruchpunkt I). Als Rechtsgrundlagen waren § 24 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Z. 3 des Führerscheingesetzes (FSG) angegeben. Begründet wurde die Entziehung mit einem Gutachten des ärztlichen Amtssachver... mehr lesen...