Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: In seiner an die Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) gerichteten Beschwerde vom 13. Jänner 2017 behauptete der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer eine Verletzung in seinem Recht auf Auskunft durch die Bezirkshauptmannschaft XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei), weil diese sein Auskunftsbegehren vom 20. Oktober 2016 mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 aus näher dargestellten - sofern h... mehr lesen...