Entscheidungen zu § 13 Abs. 5 FSG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/4/24 2006/11/0090

Im vorgelegten Verwaltungsakt (AS 1) erliegt ein mit "Führerscheinantrag" überschriebenes Formular, in dem ua. das Kästchen "Ich stelle den Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung" sowie in der Zeile "beantragte Klassen/Unterklassen" das Kästchen "B" angekreuzt ist und auf dem sich die Unterschrift des Beschwerdeführers nebst dem Datum "22.2.06" findet. Wie sich ebenfalls aus dem Verwaltungsakt ergibt (AS 8), wurde vom Beschwerdeführer am 22. Februar 2006 ein Bescheid der Bezirksh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.04.2007

RS Vwgh 2007/4/24 2006/11/0090

Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §13 Abs5;FSG 1997 §24 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 FSG 1997 ist auch im Falle einer nachträglichen Einschränkung gemäß § 13 Abs. 5 FSG 1997 ein neuer Führerschein auszustellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006110090.X01 Im RIS seit 17.05.2007 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.2007

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