Entscheidungen zu § 11 Abs. 1 FSG

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TE UVS Tirol 2004/11/16 2004/23/162-3

Am 7.7.2003 stellte die Berufungswerberin bei der Bezirkshauptmannschaft Imst einen Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung. Nach Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung sowie einer positiv abgelegten theoretischen und praktischen Prüfung wurde der Antragstellerin am 16.7.2004 eine Lenkberechtigung für die Gruppe B erteilt. Diese Lenkberechtigung wurde auf die Dauer von 4 Jahren befristet. Diese Befristung wurde aufgrund einer Diabeteserkrankung der Antragstellerin ausgesprochen. ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 16.11.2004

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