Entscheidungen zu § 1 Abs. 5 FSG

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RS UVS Kärnten 1998/07/08 KUVS-K1-383/5/98

Rechtssatz: Wurde dem Beschuldigten der Führerschein entzogen und lenkte er trotzdem ein Fahrzeug, welches den Ausnahmen nach § 1 Abs 5 Führerscheingesetz nicht entsprach, so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.07.1998

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