Norm: AHG §2 Abs2AgrVG §7a Abs3nö FLG §11
Rechtssatz: In der unterlassenen Bekämpfung der Bewertung fremder Grundstücke im Zusammenlegungsgebiet ist solange kein Verstoß gegen § 2 Abs 2 AHG zu sehen, als der Amtshaftungskläger die Lage der ihm zuzuteilenden Grundabfindungen nicht mit Sicherheit erkennen kann und er auch sonst keinen Anlaß hatte, die Bonitierung von Grundstücken ernsthaft zu bezweifeln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...