Entscheidungen zu § 5 AgrVG 1950

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/27 87/07/0137

Mit Bescheid vom 24. September 1984 traf die Agrarbezirksbehörde Bregenz mit Bezug auf einen ihr vorliegenden Antrag betreffend Einleitung des Regulierungsverfahrens zur Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an den Liegenschaften des Beschwerdeführers gemäß §§ 43 und 84 in Verbindung mit §§ 31 und 32 des Vorarlberger Flurverfassungsgesetzes - FlVG, LGBl. Nr. 2/1979, spruchmäßig verschiedene Feststellungen, darunter jene, daß es sich bei dem Beschwerdeführer um eine... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.11.1990

RS Vwgh 1990/11/27 87/07/0137

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §1;AgrVG §5;AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;
Rechtssatz: Ist allein der Standesrepräsentant einer Agrargemeinschaft zur statutenmäßigen Vertretung derselben nach außen befugt, so kann dieser wirksam einen Rechtsanwalt zur Erhebung einer Berufung bevollmächtigen. Schlagworte Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.11.1990

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