Begründung: Rechtliche Beurteilung Der behauptete Mangel des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Mit den dazu erstatteten Ausführungen bekämpft die Revisionswerberin in Wahrheit die rechtliche Beurteilung der zweiten Instanz. Den behaupteten Mangel des Verfahrens erster Instanz (Nichtaufnahme angebotener Beweise) hat schon die zweite Instanz verneint; er kann daher in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht werden (Kodek in Rechberger, ZPO**2, Rz 3 z... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist auf Grund des Mietvertrages vom 22. Jänner 1980 Hauptmieterin der 62 m2 großen Wohnung top. Nr. 19 in dem der Antragsgegnerin gehörigen Haus Wien 2., Zirkusgasse 21. Der monatliche Hauptmietzins wurde mit 2.000 S, wertgesichert auf der Basis des Verbraucherpreisindex 1976, zuzüglich 2,3 % Betriebskosten vereinbart. Zur Zeit des Abschlusses des Mietvertrages war die Wohnung, die etwa 3 bis 4 Monate leergestanden war, mit einem WC und einer Wasser... mehr lesen...