Entscheidungsgründe: 1. Mit auf Art137 B-VG gestützter Klage vom 10.4.1997 begehrt der Kläger die Fällung des Urteils, der Bund sei schuldig, ihm den Betrag von S 11.550,-- samt 4 % Zinsen seit dem 1.3.1995 sowie die - im Detail verzeichneten - Kosten dieses Rechtsstreits zu bezahlen. Das Klagebegehren wird wie folgt begründet: "Dem Kläger ... wurde ... Familienbeihilfe gewährt, die ... per Postanweisung auszuzahlen gewesen wäre. Als er die fällige Zahlung für die ersten zwei ... mehr lesen...
Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/01 Familienlastenausgleich
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenFamilienlastenausgleichsG 1967 §13PostG §18PostO 1957 §187 B-VG Art. 137 heute B-VG Art. 137 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 137 gültig von ... mehr lesen...